Mit Steuern steuern, aber richtig!

 

  Das Wort Steuern ist doppeldeutig. Mit dem Substantiv bezeichnen wir die Einnahmen des Staates, das Verb meint, etwas in die gewünschte Richtung zu lenken. Steuern sind aber nicht nur Einnahmen des Staates. Für die Steuerpflichtigen sind sie Ausgaben, die sie nicht unbedingt freiwillig tätigen, weil sie keine direkte Gegenleistung bekommen. Daher haben Steuern durchaus Lenkungswirkungen bezüglich des Verhaltens der Bürger*innen und der Unternehmen. Der Staat kann beides in einem realisieren: mit Steuern steuern. Da liegt die Überlegung nahe, Steuern könnten ja auch das Handeln der Steuerpflichtigen dahin lenken, dass wir uns in Richtung Nachhaltigkeit bewegen. Geschieht das?

 

 

  Einen großen Teil der Aufgaben zur Sicherung unseres Lebensunterhalts erledigen wir für uns allein, als Individuen, Paare, Familien, Haushalte: Wohnung, Kleidung, Nahrung usw. Darüber hinaus gibt es aber Aufgaben, die nur gemeinsam gelöst werden können: Das Aufstellen von Regeln für das Zusammenleben und die Sicherung von deren Einhaltung. Der Bau von Verkehrswegen und Stromnetzen, der Betrieb von Schulen und Krankenhäusern, die Gewährleistung der inneren und äußeren Sicherheit. All diese Einrichtungen kommen allen oder niemandem zugute. Zumeist werden sie daher von staatlichen Einrichtungen wahrgenommen, in den meisten Ländern der westlichen Welt von Staaten, deren Organe auf demokratischem Wege von den Bürger*innen gewählt und kontrolliert werden.

  Damit die Staatsaufgaben überhaupt erledigt werden können, braucht der Staat Geld. Insgesamt betragen die Steuereinnahmen des deutschen Staates pro Jahr über 830 Mrd. Euro. Sie verteilen sich auf den Bund (314 Mrd.), die Länder(355 Mrd.) und die Gemeinden (125 Mrd.). 38 Mrd. Euro wurden an die EU weitergeleitet. (Zahlen für 2021). Nicht in diesen Zahlen enthalten sind die Sozialversicherungsbeiträge, die sich noch einmal auf etwa 625 Mrd. Euro belaufen.

  Die ergiebigste Steuer ist die Mehrwertsteuer mit 251 Mrd. €, gefolgt von der Lohn/Einkommenssteuer (218 Mrd.). Beide fließen an Bund und Länder gemeinsam. Als reine Bundessteuer ist die Energiesteuer mit 37 Mrd. am ergiebigsten. Der größte Posten für die Bundesländer ist die Grunderwerbsteuer mit 18 Mrd., während die Gemeinden am meisten mit der Gewerbesteuer einnehmen (61 Mrd.).

  Bei einigen, den direkten Steuerarten, vor allem der Lohn- und Einkommenssteuer, ist der Steuersatz abhängig von der Höhe des Einkommens. Auf einen Sockelbetrag wird überhaupt keine Steuer erhoben, für die weiteren verdienten Euro steigt der Steuersatz mit steigendem Einkommen und beträgt ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 59.000 € für jeden weiteren Euro 42%. Kapitaleinkünfte dagegen, von denen die meisten Normalverdiener nur träumen können, werden nur mit 25% versteuert.

  Andere, sog. indirekte Steuern werden von den Steuerschuldnern beim Kauf von Produkten oder Leistungen mit dem Kaufpreis bezahlt und vom Verkäufer an das Finanzamt abgeführt. Dies sind vor allem die Mehrwertsteuer sowie die Energiesteuer und die Tabaksteuer. Hier zahlt jede*r den gleichen Satz. Weitere Details zum deutschen Steuersystem finden/st Sie/Du hier.

  Allerdings nimmt der Staat zwar eine stattliche Summe an Steuern ein. Trotzdem gibt er regelmäßig mehr aus, als er einnimmt. Dadurch häuft er Schulden an. Diese betragen aktuell etwa 2.300 – in Worten über zweitausend - Milliarden Euro, Tendenz steigend. Um das wenigstens einzudämmen, gibt es die sog. Schuldenbremse, die festlegt, dass sich Deutschland jedes Jahr nur bis zu einer Höhe von 0,35 % des Bruttoinlandsproduktes neu verschulden darf. Eingehalten wird das aber eher selten.

 Wie steht es nun aber mit dem „Steuern mit Steuern“? Steuert der deutsche Staat das Verhalten seiner Bürger*innen und Unternehmen mit den Steuern, die er uns auferlegt und spielen dabei Aspekte der Nachhaltigkeit eine Rolle?

 Die Antwort ist eindeutig ja. Wir lassen uns durchaus davon leiten, mit welcher Steuerlast bestimmte Handlungen verbunden sind. Wir lassen uns z.B. gern vom Arbeitgeber ein Firmenauto zur Verfügung stellen, weil wir darauf weniger Steuern zahlen, als wenn wir für den finanziellen Nutzen des Firmenwagens Einkommensteuer zahlen müssten. Unternehmen siedeln neue Filialen gern dort an, wo sie Zuschüsse bekommen und weniger Gewerbesteuer zahlen müssen als an anderen Orten.

  Auch über indirekte Steuern lenkt der Staat unser Verhalten. Z.B. der derzeitige Mehrwertsteuersatz von 19% wird keineswegs auf alle Produkte erhoben. Es gibt einen ermäßigten Satz von 7% z.B. für die meisten Lebensmittel, für Bücher und Zeitschriften sowie für Hotelübernachtungen. Die Seeschifffahrt, der Luftverkehr und Bankdienstleistungen sind sogar Mehrwertsteuer-frei. Der Sinn mancher dieser Unterschiede leuchtet nicht unbedingt ein.

 Die Regierungen und Parlamente, die über Steuern befinden, haben zumeist soziale oder wirtschaftliche Gründe für die Erhebung unterschiedlicher Steuersätze und Ausnahmeregelungen. Aber der Staat nimmt nicht nur Einige von der Steuerpflicht aus oder berechnet unterschiedliche Steuersätze (Steuervergünstigungen). Er leistet auch unmittelbare Zahlungen ohne Gegenleistung an ausgewählte Adressaten (direkte Subventionen).

  Bis 2019 lag die Höhe dieser Zahlungen zwischen 25 und 30 Mrd. € jährlich. In den letzten Jahren sind die direkten Subventionen vor allem wegen der Corona Pandemie und des Ukrainekriegs stark in die Höhe geschnellt. 2021 betrugen sie mehr als 100 Mrd.€  Beispiele für derartige Zahlungen sind Agrarsubventionen, direkte Zuschüsse für staatlich gewünschte Industrieansiedlungen, Exportsubventionen. Aber auch Leistungen an Private wie z.B. Wohngeld, Kindergeld und andere Sozialleistungen können als Subventionen oder „negative Steuern“ verstanden werden.

  Nicht selten aber gibt es auch Nebenwirkungen. So trifft z.B. die Mehrwertsteuer alle Konsumenten in gleicher Weise, unabhängig von ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit. Ja, sie belastet Menschen mit geringem Einkommen höher als Gutverdiener, weil diese praktisch ihr gesamtes Einkommen für den mehrwertsteuerpflichtigen Lebensunterhalt ausgeben müssen, während Wohlhabende in größerem Umfang steuerbegünstigte oder steuerbefreite Leistungen in Anspruch nehmen können, z.B. Hotelübernachtungen, Kreuzfahrten oder Bankdienstleistungen. Gerecht ist das nicht und nachhaltigkeitsfördernd auch nicht.

  Eigentlich stehen Umweltschutz und Nachhaltigkeit bereits seit längerer Zeit ganz oben auf der gesellschaftlichen Prioritätenliste, seit 1994 sogar im Grundgesetz (Art. 20a). Um nachhaltigkeitsorientierte Verhaltensweisen zu fördern, hat der Staat daher eine ganze Reihe von steuerlichen Vergünstigungen geschaffen. Vorreiter war die Förderung von grünem Strom zunächst im Rahmen des Stromeinspeisungsgesetzes von 1991, das 2000 von Rot-Grün zum Erneuerbare-Energien-Gesetz ausgebaut wurde. Es eröffnete auch kleineren Öko-Stromproduzenten die Möglichkeit zur Netzeinspeisung eröffnete und sicherte ihnen garantierte Abnahmepreise. Die Preisgarantien finanzierte allerdings nicht der Staat mit direkten Subventionen, sondern die Stromkunden mit der sog. EEG-Umlage, die sie mit dem Strompreis zu zahlen hatten, eine Regelung, die erst 2022 abgeschafft wurde. Denn sie trieb zusätzlich zur kriegsbedingten Energiepreisexplosion die Strompreise weiter in die Höhe. Zudem wurden die Mineralölsteuer und einige andere Energiesteuern so gestaltet, dass z.B. der vermeintlich umweltfreundlichere Dieselkraftstoff geringer besteuert wird als Benzin. Die nachhaltigkeitsorientierte Lenkungswirkung dieser Maßnahmen wird allerdings insbesondere wegen großzügiger Befreiungsbestimmungen für Unternehmen von Fachleuten als gering eingeschätzt.

  Weitere Instrumente, die umweltschädliches Handeln durch die staatliche Festlegung von Preisen für derartiges Handeln begrenzen sollen, sind der sog. Emissionsrechte-Handel und die CO2 Steuer. Emissionsrechte werden vom Staat den Emittenten in fortlaufend geringer werdenden Mengen zugeteilt und können dann in Anspruch genommen werden oder von denen, die sie nicht in Anspruch nehmen wollen, verkauft werden. So soll die CO2-Emission schrittweise über finanzielle Anreize gesenkt werden, und zwar vorrangig dort, wo das am kostengünstigsten möglich ist.

  Die CO2 Steuer dagegen muss zu den jeweils bestimmten Sätzen wie eine Verbrauchssteuer bezahlt werden, stellt also eine Strafsteuer auf unerwünschtes Handeln, in diesem Falle CO2 Emissionen, dar.  Auch für sie ist eine schrittweise Anhebung vorgesehen, die die CO2-Emissionen immer weiter verteuert. Wenn dann aber zugleich die sog. Pendlerpauschale erhöht wird, wirkt das genau in die gegenteilige Richtung.

  In großem Umfang belohnt der Staat auch nachhaltigkeitsorientiertes Handeln im Bausektor und anderswo. Empfänger solcher Förderung sind vor allem Unternehmen, aber auch Privatleute, die z.B. Energiesparmaßnahmen für Eigenheime in Angriff nehmen wollen. Hier gibt es sowohl direkte Zuschüsse als auch vergünstigte Kredite. Außerdem sei die staatliche Förderung beim Kauf von E-Autos genannt.  Bis zu 6.750 € beträgt derzeit die Summe, die der Käufer eines E-Autos an Zuschuss bekommen kann, 4.500 € vom Staat, 2.250 € vom Hersteller. Das ist allerdings natürlich eine Wohlhabenden-Prämie, denn Normalverdiener können sich E-Autos trotz Zuschuss kaum leisten. Und daran verdienen vor allem die Autohersteller. Seit 1.1.2023 werden sog. Plug-in-Hybride immerhin nicht mehr gefördert. Denn Fördermittel für diese waren von Anfang an nur Verkaufsprämien für die Industrie und nicht für nachhaltige Mobilität. E-Hybride sind erwiesenermaßen umweltschädlicher als reine Verbrenner. Die Beispiele machen deutlich, dass erklärte Förderungsabsicht und Förderungswirklichkeit nicht selten auseinanderfallen, weil es Lobbyisten immer wieder gelingt, die Interessen ihrer Klienten, in dem Fall vor allem der Autoindustrie, in den Gesetzgebungsvorgang einzubringen und damit die Nachhaltigkeitsförderung zu konterkarieren.

  Betrachten wir nun Subventionen und andere Steuervergünstigungen, die nicht wegen erwünschter Nachhaltigkeitswirkungen gewährt werden, sondern aus anderen wirtschaftlichen und sozialen Gründen. Hier werden nämlich oft Handlungen gefördert, die der Staat unterstützen will, die aber schädliche Nachhaltigkeitswirkungen nach sich ziehen.

  Beispiel steuerbegünstigte Flüge: Sie sind international nicht nur mehrwertsteuerbefreit, sondern unterliegen auch nicht der Energiesteuer. Begründung: Machen andere Länder auch nicht, würde also die deutschen Fluggesellschaften im internationalen Wettbewerb benachteiligen. Effekt: Einnahmenverluste des Staates in Höhe von über 11 Mrd. € pro Jahr, hohe Nachfrageanreize für billige Flugtickets.

 Beispiel Mehrwertsteuerermäßigung von 19 auf 7% für tierische Produkte: Die Produktion von Fleisch und anderen tierischen Produkten hat erhebliche ökologische Schadwirkungen. Würden auf tierische Produkte 19% Mehrwertsteuer erhoben, brächte dies dem Staat mehr als 5 Mrd. € zusätzliche Steuereinnahmen, die er z.B. zur Senkung der Mehrwertsteuer auf pflanzliche Lebensmittel verwenden könnte. Neben den ökologisch positiven könnten auf diese Weise auch gesundheitlich positive Wirkungen erzielt werden.

  Im Auftrag des Umweltbundesamtes haben Wissenschaftler weitere umweltschädliche Nebenwirkungen geltender Subventionsregelungen entdeckt und eine Fülle weiterer Vorschläge zu deren Beseitigung zusammengestellt. Dazu gehört z.B. die Abschaffung der reduzierten Strompreise für die Industrie sowie der Pendlerpauschale oder die Wohnungs-Neubauprämie, die durchaus aus guten Gründen geschaffen wurden, aber auch erhebliche schädliche Umweltwirkungen haben.  Die positiven Nachhaltigkeits-Wirkungen des Wegfalls dieser Subventionen wären ebenso erheblich wie die Einnahmenverbesserungen für den Staat. Der könnte insgesamt mehr als 65 Mrd. € jährlich an zusätzlichen Steuereinnahmen verbuchen und anderweitig verwenden, z.B. für den Ausbau moderner Schienenverkehrssysteme, für Kitas und Schulen, für erneuerbare Energien usw. usw., für die angeblich das Geld fehlt.

  Durch die Besteuerung wird unser Handeln in vielen Bereichen heute so beeinflusst, dass wir ökologische Schäden zumindest in Kauf nehmen. Durch Umkehrung dieser steuerlichen Anreize könnte der Staat genau in die Richtung steuern, die es zu fördern gilt, wenn der Anspruch der Nachhaltigkeit endlich ernst genommen wird.

  Zusammengefasst: Das deutsche Steuersystem enthält eine Reihe von Lenkungsabsichten, die steuerliche Förderung von nachhaltigkeitsorientierten Handlungen ebenso wie die steuerliche „Bestrafung“ ökologisch schädlicher Handlungen der Steuerpflichtigen. Nicht selten fallen die Wirkungen dieser „staatlichen Nachhaltigkeitsprämien“ allerdings schwächer aus als möglich, z.B. weil sie wohlhabende Menschen fördern, die diese Förderung gar nicht nötig hätten und die eh bereits einen sehr großen ökologischen Fußabdruck haben(E-Autos). Oft werden sie von interessierten Kreisen so abgeschwächt, dass ihre Wirkung weitgehend verpufft (Energiesteuern). Außerdem ist das Steuersystem voll von Regelungen, die schädliche Nachhaltigkeitswirkungen haben und einem ökologischen Umbau von Wirtschaft und Gesellschaft entgegenstehen. Denn sie begünstigen Verhaltensweisen, die nicht nachhaltig sind und daher eigentlich vermieden oder zumindest verringert werden sollten, z.B. die Subventionierung von Kohle und die Steuerbefreiung für Kerosin und für internationale Flüge. Wer das Instrument der Besteuerung wirklich dazu nutzen will, positive Nachhaltigkeitswirkungen hervorzurufen, müsste konsequent umweltschädliche Subventionen abbauen und nachhaltigkeitsfördernde Subventionen ausbauen. Mit dem derzeit viel diskutierten Gebäudeenergiegesetz könnte die Ampel hier neue Maßstäbe setzen. Mögen die verbliebenen Streiter für die Energiewende standhaft bleiben.